Vertrag zur Nutzung der DDX-Dienste
zwischen
(1) [Zahnarzt/Zahnlabor], mit Adresse [Straße, PLZ Ort] (die „[Auftraggeber“ oder „Kunde]”);
und
(2) Henry Schein Dental Deutschland GmbH, , Monzastraße 2a, 63225 Langen (die „Auftragnehmer” oder „Henry Schein“).
Präambel
Im Rahmen dieses Vertrags bietet Henry Schein teilnehmenden Zahnärzten (die „Zahnärzte“) und zahntechnischen Laboren (die „Labore“) als Kunden Zugang zu der DDX-Plattform, welche es dem Kunden ermöglicht, mit anderen Nutzern online digital zu kommunizieren und bestimmte Daten auszutauschen (die „DDX-Dienste“). Die Erbringung und Nutzung der DDX-Dienste richtet sich im Einzelnen nach den Regelungen dieses DDX-Nutzungsvertrags (der „Vertrag“) und der Datenschutzvereinbarung (die „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung“).
iese Regelungen zur Nutzung der DDX-Dienste (die „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der Inhalte und Dienste, die auf einer für die Henry Schein Dental Deutschland GmbH („Henry Schein“) betriebenen Internet-Webseite (derzeit „www.ddxdental.com“) (die „DDX-Webseite“) den Kunden angeboten werden. „Kunden“ sind Zahnärzte und zahntechnische Labore (die „Labore“), die mit Henry Schein einen entsprechenden DDX-Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Über die DDX-Webseite können die Zahnärzte und die zahntechnischen Labore bzw. die von diesen Zahnärzten und zahntechnischen Laboren bestimmten Mitarbeiter (nachfolgend auch als „Nutzer“ bezeichnet) insbesondere miteinander digital kommunizieren und Daten austauschen. Diese Regelungen über die Nutzung der DDX-Dienste lassen etwaige Rechte und Pflichten der Parteien aus weiteren Vereinbarungen (z.B. zur Lieferung bestimmter zahnmedizinischer Produkte) unberührt.
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Vertragsschluss, Registrierung
- Voraussetzung für jede Nutzung der DDX-Dienste sind der vorherige schriftliche Abschluss (i) eines DDX-Nutzungsvertrags und (ii) eines Vertrags zur Auftragsdatenvereinbarung zwischen Henry Schein und dem Kunden sowie eine Anmeldung des Kunden bzw. der Nutzer unter Angabe von Nutzernamen und Passwort (gemeinsam „Zugangsdaten“) über die Log-in Maske auf der DDX-Webseite.
- Der DDX-Nutzungsvertrags kommt zustande, indem zunächst der Kunde das Vertragsformular ausdruckt, ausfüllt, rechtverbindlich unterzeichnet und an die Henry Schein Dental Deutschland GmbH, Stichwort: Connect Dental, Monzastraße 2a, 63225 Langen sendet und anschließend Henry Schein einen entsprechenden Account für den Kunden freischaltet und den Kunden hierüber informiert. Der Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung kommt zustande, indem Henry Schein den vom Kunden unterzeichneten Vertrag gegenzeichnet und den Kunden darüber informiert.
- Nach Eingang der rechtsverbindlich unterzeichneten Verträge wird Henry Schein diese prüfen und bei positivem Ergebnis einen Account zur Nutzung der DDX-Dienste für den Kunden freischalten. Zudem wird man dem Kunden den relevanten Nutzernamen und sein vorläufiges Passwort mitteilen.
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Bereitstellung der DDX-Dienste
- Henry Schein gewährt dem Kunden während der Laufzeit des DDX-Nutzungsvertrags die nicht-ausschließliche Möglichkeit, die DDX-Dienste nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für interne Zwecke seiner eigenen Zahnarztpraxis bzw. seines eigenen zahntechnischen Laborbetriebs zu nutzen bzw. durch die weiteren rechtmäßig registrierten Nutzer nutzen zu lassen.
- Henry Schein wird sich darum bemühen, dass die DDX-Dienste jederzeit verfügbar sind. Eine bestimmte Mindest-Verfügbarkeit der DDX-Dienste ist jedoch nicht geschuldet.
- Henry Schein übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die auf der deutschen DDX-Webseite zugänglichen DDX-Dienste in anderen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden können bzw. den dort gegebenen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
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Kosten, Abrechnung
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Bereitstellung der DDX-Dienste und deren Nutzung an Henry Schein die in der Anlage „Preisliste“ angegebene Vergütung zu bezahlen. Die Anlage ist Gegenstand dieser Vereinbarung.
- Bei den in der Preisliste angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten und wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen.
- Rechnungen von Henry Schein sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
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Laufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwölf Monate. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht einer der Vertragspartner diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres kündigt.
- Jeder Vertragspartner hat das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn (i) die andere Partei wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen schuldhaft entweder mehrfach verletzt oder verletzt und die Verletzung trotz Abmahnung nicht einstellt und die Folgen der Verletzung nicht beseitigt oder (ii) wenn ein anderer wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn Henry Schein diese Nutzungsbedingungen zu Lasten des Kunden mehr als nur unwesentlich ändert. Die Kündigung muss innerhalb von fünf (5) Wochen nach Zugang der Information über die Änderung der Nutzungsbedingungen beim Kunden gegenüber Henry Schein erklärt werden. Ein wichtiger Grund, der Henry Schein zur fristlosten Kündigung berechtigt liegt insbesondere vor, (i) wenn der Kunde eine etwaig geschuldete Vergütung trotz Mahnung nicht bezahlt oder (ii) wenn der Kunde oder ein ihm Zurechenbarer Nutzer seine Zugangsdaten nicht ordnungsgemäß vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sichert oder verwendet oder (iii) wenn der Kunde oder ein ihm Zurechenbarer Nutzer die Verpflichtungen aus Ziff. 3 d verletzt.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
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Mitwirkungspflichten des Kunden, Verbotene Handlungen
- Der Kunde wird die DDX-Webseite nur für Zwecke der DDX-Dienste benutzen.
- Der Kunde trägt die Kosten und ist selbst verantwortlich für (i) die Herstellung der erforderlichen Telekommunikationsverbindungen mit der DDX-Webseite, und (ii) die Beschaffung der erforderlichen Hardwareumgebung zur Kommunikation mit den DDX-Diensten, und (iii) die hierfür bei ihm erforderliche Software.
- Der Kunde wird eine Verbindung seiner IT-Systeme mit den Servern von Henry Schein in dem Umfang zulassen, wie das notwendig ist, damit Henry Schein seine Verpflichtungen entsprechend den Regelungen aus dem DDX-Nutzungsvertrag und dem Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung erfüllen kann.
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Der Kunde verpflichtet sich, die DDX-Dienste nicht zu ungesetzlichen oder nach diesen Nutzungsbedingungen verbotenen Zwecken zu nutzen und wird dafür Sorge tragen, dass auch die von ihm benannten Nutzer die DDX-Dienste nicht so nutzen.
- Insbesondere darf der Kunde die DDX-Webseite nicht in einer Weise nutzen, welche die IT-Systeme von Henry Schein oder der von Henry Schein mit dem Betrieb der DDX-Webseite beauftragten Provider (die „Henry Schein IT-Systeme“) oder die mit diesen IT-Systemen verbundenen Netzwerke stören, gefährden, beschädigen, außer Funktion setzen oder überlasten. Außerdem ist es dem Kunden untersagt, sich zu den Henry Schein IT-Systemen oder damit verbundenen IT-Systemen oder Netzwerken unerlaubten Zugriff zu verschaffen, z.B. durch Hacking oder Passwortdiebstahl.
- Der Kunde darf bei der Nutzung der DDX-Dienste keine technischen Einrichtungen oder Software einsetzen oder Daten oder sonstigen User Content (wie in Ziffer 7 b definiert) nutzen oder übermitteln, durch den die Urheberrechte, Markenrechte, sonstige gewerbliche oder geistige Schutzrechte oder sonstige Rechte von Dritten (inkl. anderer Nutzer) verletzt werden. Ferner darf er keinen User Content übermitteln oder nutzen, der rechtswidrig oder sittenwidrig ist oder das Ansehen von Henry Schein, der anderen Kunden und Nutzer oder Dritter schädigen könnte.
- Der Kunde darf die DDX-Webseite, die DDX-Dienste und die diesen zugrunde liegenden Computerprogramme nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder sonst versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate, Programmierungen oder Interoperabilitäts-Interfaces zu rekonstruieren oder ausfindig zu machen, es sei denn, er ist hierzu von Gesetzes wegen (z.B. nach § 69e UrhG) ausdrücklich berechtigt. Die Daten aus den DDX-Diensten und alle anderen Informationen, die der Kunde im Rahmen der zulässigen Nutzung der DDX-Dienste erhält, dürfen nur zu den in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Zwecken verwendet werden.
- Allein der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Daten, Dateien, Informationen, Unterlagen und sonstigen Gegenstände rechtmäßig an Henry Schein übermittelt und im Rahmen der DDX-Dienste genutzt werden dürfen. Das umfasst insbesondere die rechtskonforme Nutzung von personenbezogenen Daten. Für das Vorliegen und den Nachweis etwaiger Einwilligungen Dritter (z.B. von Patienten) ist im Verhältnis zu Henry Schein allein der Kunde verantwortlich.
- Erkennt der Kunde (i) eine Störung des DDX-Dienstes oder (ii) eine rechtswidrige Nutzung des DDX-Dienstes durch Dritte, wird er unverzüglich Henry Schein darüber unterrichten.
- Der Kunde ist gegenüber Henry Schein für das Verhalten der ihm Zurechenbaren Nutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich. „Zurechenbare Nutzer“ sind alle Angestellten, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Mitarbeiter, die der Kunde als berechtigte Nutzer der DDX-Dienste bestimmt hat. Der Kunde ist zudem für die Nutzung der DDX-Dienste durch Dritte in gleicher Weise verantwortlich, wie für die eigene Nutzung, sofern diese Nutzung mittels Benutzerkennung und Passwort (i) des Kunden oder (ii) eines ihm Zurechenbaren Nutzers erfolgte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er und die ihm Zurechenbaren Nutzer die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten haben. Der Kunde stellt sicher, dass die ihm Zurechenbaren Nutzer diese Nutzungsbedingungen ebenfalls kennen und beachten.
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Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Henry Schein von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche gegen Henry Schein wegen schuldhafter Verstöße des Kunden gegen die Verpflichtungen der Ziffer 3 geltend gemacht werden sowie Henry Schein damit verbundene Schäden zu ersetzen. Entsprechendes gilt für schuldhafte Verstöße der dem Kunden Zurechenbaren Nutzer.
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Geheimhaltung
- Die nachfolgenden Regelungen gelten unbeschadet etwaiger gesetzlicher oder sonstiger Geheimhaltungspflichten des Kunden (z. B. aufgrund der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht) und unbeschadet der Verpflichtungen in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Bei etwaigen Widersprüchen gehen die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung vor.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen jeweils im Zusammenhang mit der Nutzung der DDX-Dienste offenbarten oder zugänglich gemachten Vertraulichen Informationen (i) geheim zu halten und (ii) zu keinem anderen Zweck als zu den ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen oder in dem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung genannten Zwecken zu verwenden. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die entweder als geschützt oder vertraulich markiert sind, und Informationen, die für den jeweiligen Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind.
- Zu den Vertraulichen Informationen gehören auch, aber nicht nur, die Zugangsdaten des Kunden und seiner Nutzer. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen von dem Kunden weder an andere Nutzer noch an sonstige Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden, sie sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und sie sind unverzüglich zu ändern bzw. von Henry Schein ändern zu lassen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Zudem hat der Kunde sein Computersystem gegen den Missbrauch Dritter durch Verwendung von Schutzsoftware (Virenschutzsoftware, Firewalls) zu sichern und er hat regelmäßig die jeweils aktuellen Updates der verwendeten Schutzsoftware und des Betriebssystems einzuspielen. Falls ein Kunde den Verdacht hat, dass ein Dritter seine Zugangsdaten oder die seiner Nutzer kennt oder nutzt, wird er Henry Schein unverzüglich informieren, damit diese Zugangsdaten gesperrt werden können. Darüber hinaus hat er Henry Schein unverzüglich darüber zu informieren, wenn er eine Sicherheitslücke erkennt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, am Ende einer jeden Nutzung sich von seinem Account abzumelden. Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer schuldhaft seine Zugangsdaten i. S. d. Ziff. 5 c nicht sicher aufbewahrt hat, hat der Kunde zu tragen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt oder ohne das Verschulden des jeweiligen Empfängers und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) dem jeweiligen Empfänger zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, was durch Unterlagen bewiesen werden muss, die eine solche Kenntnis belegen, (iv) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (v) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher Verfügungen oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands trägt der jeweilige Empfänger der Information.
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Datenschutzrechtliche Anforderungen
Weitergehende datenschutzrechtliche Anforderungen zur Nutzung der DDX-Dienste sind in der zwischen Henry Schein und dem Kunden zu schließenden Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung geregelt.
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Rechte an den DDX-Diensten und am User Content
- Henry Schein und seine Lizenzgeber behalten sich sämtliche Rechte an der DDX-Webseite und den DDX-Diensten und den dieser Webseite und diesen Diensten zugrunde liegenden Technologien, Daten, Programmen und Informationen vor.
- Henry Schein beansprucht, soweit nicht ausdrücklich geregelt, keine Rechte an den Informationen, Daten, Fotografien, Röntgenbildern, digitalen Bildern oder anderen Materialien, welche vom Kunden oder den ihm Zurechenbaren Nutzern erstellt und hochgeladen oder in anderer Weise an den DDX-Dienst übermittelt werden (der „User Content“). Mit Übermittlung von User-Content an einen DDX-Dienst erteilt der Kunde Henry Schein das nicht ausschließliche, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht, diesen User-Content während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags selbst, durch seine Erfüllungsgehilfen und durch die anderen Nutzer der DDX-Dienste für Zwecke der DDX-Dienste zu nutzen. Das umfasst insbesondere das Recht, für Zwecke der DDX-Dienste diesen User Content zu speichern, zu vervielfältigen, darzustellen und an andere vom Kunden jeweils freigegebene Nutzer der DDX-Dienste zu übermitteln. „Für Zwecke der DDX-Dienste“ umfasst dabei ausschließlich (i) die vertragsgemäße Durchführung der DDX-Dienste und die damit verbundenen Nutzungen durch die rechtmäßigen Nutzer sowie (ii) den mit den DDX-Diensten verbundenen Kundendienst, (iii) dem Kundendienst ähnliche Problemlösungen zur Erbringung der DDX-Dienste und (iv) kundenbezogene Auswertungen von Marktforschungsdaten, soweit dies nach der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zulässig ist. Der Nutzer gewährleistet, dass er zu einer solchen Lizenzeinräumung berechtigt ist.
- Henry Schein ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden und den ihm zurechenbaren Nutzern eingestellten oder übermittelten User Content auf (i) seine Rechtmäßigkeit und/oder (ii) Virenfreiheit und/oder (iii) die Vereinbarkeit mit den Regelungen in Ziff. 3 a und d zu überprüfen. Falls und solange hieran vernünftige Zweifel bestehen, darf Henry Schein diesen User Content deaktivieren oder ihn nicht für die DDX-Dienste nutzen. Vernünftige Zweifel bestehen insbesondere dann, wenn Dritte (einschließlich andere Nutzer) die Entfernung von bestimmtem User Content verlangen, weil dessen Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung im Rahmen der DDX-Dienste seine Rechte verletze und dieses Verlangen nicht offensichtlich unbegründet ist oder wenn eine staatliche Behörde Ermittlungen führt. Das gleiche Recht hat Henry Schein, wenn man damit gerichtlichen Entscheidungen nachkommt oder Anordnungen staatlicher Behörden folgt. Über eine solche Aktion ist der Kunde unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Etwaige weitergehende Rechte oder Ansprüche von Henry Schein bleiben unberührt.
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Gewährleistung durch Henry Schein, Leistungen Dritter
- Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit der DDX-Dienste ist nicht geschuldet.
- Henry Schein hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt daher keinerlei Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen oder technischen Einrichtungen Dritter. Bei vollständigen oder teilweisen Ausfällen der DDX-Dienste wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Henry Schein liegenden Störung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Schäden, Aufwendungen oder etwaigen Vergütungen gegen Henry Schein.
- Henry Schein verwendet dem jeweils anerkannten Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, um dem Verlust, dem Missbrauch oder der Veränderung von User Content durch unberechtigte Dritte vorzubeugen. Obwohl sich Henry Schein angemessen bemüht, den von den Kunden und deren Nutzern bereitgestellten User Content in einer sicheren und der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Systemumgebung zu speichern, kann Henry Schein keine hundertprozentige Sicherheit garantieren. Auch wenn Henry Schein sich darum bemüht, die Integrität und Sicherheit seines Systems zu gewährleisten, kann Henry Schein nicht garantieren, dass seine Sicherheitsmaßnahmen Dritte davon abhalten werden, illegal den Zugriff auf User Content oder die persönlichen Informationen eines Nutzers durch Hacking-Angriffe oder Ähnliches zu erlangen.
- Liegen Rechtsmängel vor oder sind Schutzrechte Dritter verletzt worden, wird Henry Schein den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter freistellen und nach seiner (Henry Scheins) Wahl entweder (i) dem Kunden das Recht zur (Weiter-)Nutzung der DDX-Dienste verschaffen oder (ii) den betroffenen Bestandteil der DDX-Dienste austauschen, soweit dies für Henry Schein zumutbar ist oder (iii) den betroffenen Bestandteil der DDX-Dienste für den Kunden so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich dazu (i) Henry Schein unverzüglich und schriftlich über den erhobenen Anspruch zu informieren, (ii) keinen Anspruch von sich aus anzuerkennen und (iii) Henry Schein zu ermächtigen, auf eigene Kosten einen Rechtsstreit zu führen und beizulegen, wobei der Kunde Henry Schein alle notwendige, ihm zumutbare Unterstützung gewährt.
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Haftung durch Henry Schein
- Henry Schein haftet bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten auf Aufwendungs- und Schadensersatz (nachfolgend gemeinsam „Schadensersatz“ genannt). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Henry Schein haftet außerdem in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der etwaigen Übernahme einer Garantie sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen Henry Schein – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis durch Henry Schein, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
- Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von Henry Schein eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Henry Schein.
- Vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz 2 verjähren alle dem Kunden aus diesem Vertragsverhältnis zustehenden Schadensersatzansprüche ein (1) Jahr nach Entstehung der Ansprüche. Schadensersatzansprüche gegen Henry Schein wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.
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Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ist Henry Schein für die Dauer und im Umfang der höheren Gewalt von seiner Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle und der Verantwortung von Henry Schein liegende Ereignis, durch das Henry Schein ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert wird. Dazu zählen beispielsweise Feuer- und Wasserschäden, Blitzeinschläge oder sonstige wetterbedingte Ereignisse, Explosionen, Stromausfälle, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von Henry Schein verschuldete Betriebsstörungen, Kriege, innere Unruhen, militärische Handlungen, Kriegseinwirkungen, Energieengpässe und behördliche Verfügungen. Henry Schein wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Ziff. 11 b bleibt unberührt.
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Links zu anderen Webseiten
Die DDX-Dienste können Links zu Webseiten Dritter enthalten oder den Zugang zu anderen Inhalten, Produkten oder Diensten vermitteln, die nicht zu Henry Schein gehören oder von Henry Schein verwaltet werden. Für den Inhalt dieser Webseiten und für die sonstigen Inhalte, Produkte oder Dienste Dritter sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Henry Schein haftet dafür nicht.
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Nennung als Referenzkunde
Henry Schein darf bis auf Widerruf den Kunden und die von dem Kunden im Zusammenhang mit den DDX-Diensten genutzten Geschäftskennzeichen und Marken als Referenzkunden nennen.
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Sonstiges
- Der Nutzer kann die ihm gegenüber Henry Schein zustehenden Ansprüche nur mit der ausdrücklichen Zustimmung Henry Scheins abtreten.
- Die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Überschriften haben keine Bedeutung für die Interpretation und Auslegung dieser Nutzungsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelung zum internationalen Privatrecht und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Nutzungsbedingungen vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Stand: November 2013
Anhang: Preisliste